BENUTZUNGSGEBÜHREN „ALTE SCHULE“
Satzung
der Ortsgemeinde Hambuch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Gemeinde-
saales in der “Alten Schule” in Hambuch
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des §24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) alle in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen:
§1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung des Gemeindesaales in der “Alten Schule” erhebt die Ortsgemeinde Hambuch für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§2
Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des Gemeindesaales und dessen Einrichtungen bei Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Nutzungsgegenstand
Gegenstand der Nutzung ist der Gemeindesaal mit Küche einschließlich der
Toilettenanlage. Diese Räume werden mit Mobiliar und sonstigen vorhandenen
Einrichtungsgegenständen vermietet.
Der Mieter darf den Nutzungsgegenstand nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen.
Über Anträge auf Zulassung nicht ortsansässiger Organisationen, Vereine, Verbände,
Parteien, Firmen und Privatpersonen wird von Fall zu Fall entschieden.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, über diese zu entscheiden.
§4
Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht an dem Tag, an dem die Benutzung des Gemeindesaales sowie dessen Einrichtung erfolgt.
§5
Gebührenberechnung
Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und betragen:
- für die Benutzung des Gemeindesaales, der Toilettenanlage sowie deren Einrichtungen
- Veranstaltungen je Tag
für ortsansässige Benutze 100,00 DM/ 50,00 Euro
für nicht ortsansässige Benutze 200,00 DM/100,00 Euro - Beerdigungen je Tag 50,00 DM/ 25,00 Euro
- Veranstaltungen je Tag
für ortsansässige Benutze 100,00 DM/ 50,00 Euro
- Kosten für Heizung, Strom, Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren sind in der Benutzungsgebühr enthalten und werden nicht besonders berechnet.
- Polterabende, Disco-, Rock- und ähnliche Veranstaltungen finden im Gemeindesaal nicht statt.
- Für die Einrichtung von Alten- und Seniorentagen werden keine Gebühren erhoben.
- Die Räumlichkeiten werden für Sitzungen kommunaler Gremien (Ortsgemeinderates, Verbandsgemeinderat) sowie für Vorstandssitzungen der örtlichen Vereine gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
- Soweit Benutzungen nicht nach den o.a. Gebühren berechnet werden können, werden sie von Fall zu Fall vereinbart. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, solche Vereinbarungen abzuschließen.
§6
Nutzungsdauer, Räumungs- und Reinigungspflicht des Benutzers
Der Gemeindesaal steht jeweils vor dem ersten sowie nach dem letzten Veranstaltungstag dem Benutzer zur Vorbereitung bzw. Endreinigung zur Verfügung. Die Nutzungszeit erstreckt sich auf die Dauer der Veranstaltung. Der Ortsbürgermeister kann hiervon Ausnahmen zulassen.
Der Benutzer verpflichtet sich, die genutzten Räume nach der Veranstaltung unverzüglich zu reinigen (spätestens am 1. Werktag nach der Veranstaltung). Hierzu findet nach der Reinigung eine Besichtigung mit einem Beauftragten der Ortsgemeinde Hambuch statt.
§7
Zahlung der Gebühr
Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch und wird vom Gebührenpflichtigen durch Zusendung einer Zahlungsaufforderung bekanntgegeben. Die Veranstaltungen werden von dem Ortsbürgermeister rechtzeitig der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt.
§8
Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im übrigen das Kommunalabgabengesetz.
§9
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hambuch den 14.12.2001
Ortsgemeinde Hambuch
Brengmann
Ortsbürgermeister
Benutzungsgebühren