BENUTZUNGSGEBÜHREN DORFPLATZ
Satzung
der Ortsgemeinde Hambuch über die Erheboog von Gebühren für die Benutzoog des Dorfplatzes der Ortsgemeinde Hambuch vom
17.02.1997
Der Ortsgemeinderat hat aufg[lli1d des §24 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 ood 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), alle in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satztmg bescWossen:
§1
Allgemeines
Zur teilweisen Decktmg der Kosten für die Unterhaltung des Dorfplatzes erhebt die Ortsgemeinde Hambuch für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
§2
Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Benutzer des Dorfplatzes und deren Einrichtungen,
bei Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenpflichtige haften als
Gesamt-
schuldner.
§3
Entstehung der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht an dem Tag, an dem die Benutzung des Dorfplatzes sowie deren Einrichtungen erfolgt bzw. zur Verfügung gestellt wird.
§4
Gebührenberechnung
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für eine große Veranstaltung 80,-- Euro pro Tag
- für eine mittlere Veranstaltung 60,-- Euro pro Tag
- für eine kleine Veranstaltung 35,-- Euro pro Tag
Die Strom- und Wasserkosten sind in den Gebühren enthalten.
Die Säuberung des Dorfplatzes übemimmt der jeweilige Veranstalter.
§5
Zahlug der Gebühr
Die Veranlagung der Gebühr elfolgt durch die Verbandsgemeinde Kaisersesch und wird dem Gebührenpflichtigen durch Zusendung einer Zahlungsaufforderung bekanntgegeben. Die Veranstaltungen werden von dem jeweiligen Beauftragten der Ortsgemeinde rechtzeitig der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt.
§6
Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Für die Erhebung der Gebühr gelten im übrigen die in §3 des Kommunalabgabengesetzes bezeichneten Vorschriften der Abgabenordnung.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Benutzungsgebühren